Vom EPD zum E-GD
Mit der geplanten Totalrevision des EPD-Gesetzes soll das elektronische Patientendossier (EPD) zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) weiterentwickelt werden.
Die Weiterentwicklung baut auf dem bestehenden EPD auf. Bereits eröffnete Dossiers und die darin enthaltenen Daten bleiben erhalten und sollen in das zukünftige E-GD überführt werden.
Das heutige EPD bleibt somit ein wichtiger Bestandteil
der zukünftigen digitalen Gesundheitsversorgung.

Weiterentwicklung auf bestehender Grundlage
Mit der geplanten Weiterentwicklung soll die Nutzung des E-GD im Versorgungsalltag weiter vereinfacht und dessen Nutzen für Bevölkerung und Gesundheitsfachpersonen gestärkt werden.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- eine breitere Nutzung des EPD bzw. E-GD durch das Opt-out-Modell
- der Anschluss aller Leistungserbringer
- eine nationale technische Infrastruktur
- eine stärkere Integration in die Behandlungsprozesse
Ziel ist es, Gesundheitsinformationen sicher, nachvollziehbar und dort verfügbar zu machen, wo sie für eine koordinierte Behandlung benötigt werden.
Kontinuität für Leistungserbringer
Für Leistungserbringer bleibt das EPD auch während der Weiterentwicklung relevant. Die geplante Gesetzesrevision bedeutet keinen Neustart, sondern eine schrittweise Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen.
Organisationen, die bereits heute am EPD teilnehmen, schaffen damit die Grundlage für das zukünftige E-GD. Ihre bisherigen Investitionen, Erfahrungen und Prozesse bilden eine wichtige Basis für die Weiterentwicklung.
Kontinuität statt Neustart
Bereits bestehende Anschlüsse, Investitionen und Erfahrungen bilden die Grundlage für das zukünftige E-GD.
Mehrwert für die Bevölkerung
Für Patientinnen und Patienten bleibt das EPD auch während der Weiterentwicklung ein wichtiger Bestandteil ihrer Gesundheitsversorgung. Sie können ihre medizinischen Dokumente weiterhin zentral einsehen, verwalten und bei Bedarf mit Gesundheitsfachpersonen teilen.
Mit dem zukünftigen elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) soll dieser Nutzen weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, den Zugang zu vereinfachen, relevante Gesundheitsinformationen noch besser verfügbar zu machen und die Koordination der Behandlung weiter zu unterstützen.
Rolle der KSG
Die Konferenz der Stammgemeinschaften (KSG) vertritt die gemeinsamen Interessen der Stammgemeinschaften und begleitet die Weiterentwicklung vom elektronischen Patientendossier (EPD) zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD).
Sie fördert den Austausch zwischen den beteiligten Organisationen und bringt die praktischen Erfahrungen der Stammgemeinschaften in die Weiterentwicklung ein.
Ausblick
Die Totalrevision des EPD-Gesetzes wird derzeit politisch beraten. Die KSG begleitet diesen Prozess aktiv und informiert auf dieser Website fortlaufend über relevante Entwicklungen.